Abrechnungskosten

Private Krankenversicherung und Beihilfe

Private Krankenversicherungen und Beihilfe übernehmen in der Regel die Kosten für eine Psychotherapie. Da es bei den privaten Versicherungen jedoch unterschiedliche Tarife mit entsprechend voneinander unterschiedlichen Versicherungsleistungen (Anzahl der übernommen Therapiestunden im Jahr, Kosten, Einschränkungen) für ambulante Psychotherapie gibt, erkundigen Sie sich bereits im Vorfeld bei Ihrer Versicherung über Ihre Vertragsbedingungen. Bitte fordern Sie auch eventuell erforderliche Antragsformulare für die Beantragung einer Psychotherapie rechtzeitig bei Ihrer Versicherung an.

Selbstzahler

Sollten Sie die Kosten der Therapie selbst übernehmen wollen, richte ich mich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). In der Regel liegen die Gebühren einer therapeutischen Sitzung bei 122,40€.

Coaching und Beratung

Coaching und Beratung werden nicht von den Krankenkassen übernommen. Hier sind die Kosten von Ihnen selbst zu tragen.

Kostenübernahme Gesetzliche Krankenkassen

Ich bin in meiner Privatpraxis als außervertragliche psychologische Psychotherapeutin mit dem Richtlinienverfahren Verhaltenstherapie tätig und habe keinen Kassensitz. Das bedeutet, dass ich keinen Vertrag mit der gesetzlichen Krankenkasse habe und nur unter bestimmten Voraussetzungen – im Rahmen des Kostenerstattungsverfahren – die Kosten einer Psychotherapie übernommen werden.

Als Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse haben Sie die Wahl unter allen Vertragspsychotherapeuten. 

Seit vielen Jahren besteht jedoch eine Unterversorgung in der psychotherapeutischen Behandlung durch Vertragspsychotherapeuten, was zu langen Wartezeiten und langer Suche nach einem Therapieplatz bei den Versicherten führt. Für psychisch erkrankte Menschen, die einen hohen Leidensdruck haben, ist dies jedoch nicht zumutbar. Daher wurde eine Notfallregelung bei Unterversorgung (§13 Abs.3 SGB V) ins Leben gerufen, um die zeitnahe Versorgung zu gewährleisten. Diese besagt, dass Ihre Krankenkasse die Behandlung bei einem außervertraglichen Therapeuten erstatten muss, wenn die Wartezeit bei den Vertragstherapeuten unzumutbar lang ist.

Gerne informiere und unterstütze ich Sie bei den notwendigen Schritten für die Beantragung einer Psychotherapie im Kostenerstattungsverfahren.

Hilfreiche Informationen zum Kostenerstattungsverfahren finden Sie vorab unter:

Checkliste der BPtK

Therapie.de