Abrechnungskosten
Anteilige Kostenübernahme der Krankenkassen
Mein Honorar beträgt 120 € pro Sitzung (50 Minuten).
Bei Vorliegen einer psychischen Erkrankung mit Krankheitswert (Diagnose nach ICD-10 bzw. ICD-11) ist Psychotherapie in Österreich grundsätzlich kassenfähig. Die Behandlung wird privat bezahlt, ein Teil der Kosten kann jedoch von der Krankenkasse rückerstattet werden. Voraussetzung dafür ist eine ärztliche Bestätigung über eine erfolgte Untersuchung, die von Vertrags- oder Wahlärzt:innen ausgestellt werden kann. Über das genaue Vorgehen sowie die notwendigen Schritte zur Kostenrückerstattung werden Sie bereits im Erstgespräch informiert.
Die Höhe des Kostenzuschusses pro Einzelsitzung ist je nach Krankenkasse und Bundesland unterschiedlich. Derzeit beträgt dieser bei der ÖGK € 33,70. Bei der BVAEB liegt der Zuschuss bei € 50,20 pro Sitzung (gültig ab 01.01.2026), bei der SVS bei € 50,00 pro Sitzung (ebenfalls ab 01.01.2026). Änderungen durch die Krankenkassen sind möglich.
Antrag auf Kostenzuschuss
Antragsformulare auf Kostenzuschuss für Psychotherapie erhalten Sie auf den jeweiligen Seiten der Krankenkassen.
- ÖGK – Österreichische Gesundheitskasse www.gesundheitskasse.at
- SVS – Sozialversicherung der Selbstständigen (vormals SVA & SVB) www.svs.at
- BVAEB – Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau (vormals BVA & VAEB) www.bvaeb.at